Zugtruppführer
Der Zugtruppführer (ZTrFü) ist dem Zugführer gegenüber für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich. Er hat für die Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer zu sorgen.
Ebenfalls sorgt er für die Ausbildung der Helfer seines Zugtrupps entsprechend den Vorschriften und den für die Ausbildung getroffenen Regelungen.
Im Einsatzfall ist der Zugtruppführer für die Durchführung der seiner Teileinheit übertragenen Einsatzaufgaben und der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft seines Zugtrupps verantwortlich.