Chronik

Liebe Leserinnen und Leser,

auf diesen Seiten unserer Internetpräsenz präsentieren wir Ihnen die Chronik unseres Ortsverbandes. Wir sind stetig dabei, die Geschichte unseres Ortsverbandes detailvoll darzustellen. Bitte haben Sie Verständnis, das unsere Chronik noch nicht komplett digitalisiert ist.

Doch zunächst möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick auf die Gründung unserer Bundesanstalt geben.

Für Fragen oder Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Auch Schülerinnen und Schülern geben wir gerne Unterstützung bei Präsentationen oder Referaten rund um das Thema des Technischen Hilfswerks.

 

Matthias Schäfer,
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit


Das Technische Hilfswerk: Wie es Anfing

Kathastrophen wie das Erdbeben in der Türkei oder das Oder-Hochwasser überfordern häufig die örtlichen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst. Für die schnelle, technische Hilfe in solchen Fällen unterhält der Bund seit 1950 eine eigene Hilfsorganisation, das Technische Hilfswerk, kurz THW.

1950 machten sich die Verantwortlichen, ausgelöst durch den immer schärfer werdenden Ost-West-Konflikt, Gedanken über die Schaffung eines wirksamen Zivilschutzes. Diplom-Ingenieur Otto Lummitzsch, ein Pionieroffizier des Ersten Weltkrieges, erhielt den Auftrag, eine technische Hilfsorganisation auf vorwiegend freiwilliger Basis zu schaffen. Nicht der erste Auftrag dieser Art für Lummitzsch. Schießlich hatte er bereits 1919 die Technische Nothilfe (TN) gegründet.

Bei der Aufstellung des THW konnte Lummitzsch auf eine große Zahl ehemaliger TN-Männer zurückgreifen. So dauerte es nicht lange, bis in Lübeck der erste Ortsverband die Arbeit aufnahm. Wenig später waren die ersten Landesverbände eingerichtet.

Nach den ersten In- und Auslandseinsätzen, darunter 1953 die Sturmflut in Holland und 1954 bei der Überschwemmungskatastrophe in Bayern, ging der Ausbau zügig voran.

Am 25. August 1953 erhielt das THW den Status einer "Nichtrechtsfähigen Bundesanstalt". Die Folge: Das THW wurde eine eigenständige Bundeseinrichtung mit hoheitlichen Aufgaben. Fünf Jahre später wurde das THW dem Bundesamt für Zivilschutz (BZS) unterstellt, das unter anderem den Aufbau des Luftschutz-Hilfsdienstes (LSHD) übertragen bekommen hatte. Im Rahmen des LSHD übernahm das THW die Aufgaben des Bergungs- und Instandsetzungsdienstes und stellte den größten Teil der bundesweit aufgestellten Berungungszüge und -bereitschaften. Während dieser Zeit erfolgte auch die Zuweisung der bis in die 80er Jahre genutzten Mannschaftskraftwagen (MKW) und Gerätekraftwagen (GKW).

Mit der Neuordnung des Katastrophenschutzes 1968 wurde dem THW die gesetzlich verankerte Grundlage zur Mitarbeit in der zivilen Katastrophenabwehr gegeben, die vorher nicht geregelt war.

Mit der Verabschiedung des THW-Helferrechtsgesetzes (THW-HelfRG) Anfang der 90er Jahre erfolgte dann die Ausgliederung aus dem BZS und die direkte Unterstellung dem Bundesministerium des Inneren als weitesgehend ehrenamtliche, technische Hilfsorganisation. Dabei erfolgte seit 1995 auch die unter dem Konzept "THW 2001" bekannte Umstrukturierung, die zu wesentlicher Erhöhung der Schlagkraft und der Einsatzmöglichkeiten führte.

Autor: Michael Hase, Nürnberg